MOFCOM FAQ: Seltene Erden mit doppeltem Verwendungszweck (Leitfaden zur chinesischen Exportkontrolle)

Quelle: Originales chinesisches Dokument (MOFCOM)
Dieser Artikel ist eine englische Zusammenfassung und Übersetzung der offiziellen FAQ, die vom MOFCOM veröffentlicht wurde.

1. Motorrotor- und Statorbaugruppen

Baugruppen, bei denen Magnete in Eisenkerne/Stahlplatten eingebettet, eingebaut oder oberflächenmontiert sind, oder Baugruppen, die in unterschiedlichem Maße mit Komponenten wie Wellen, Lagern, Außenhülsen, Lüftern, Zahnrädern, dynamischen Ausgleichsplatten und Encodern integriert sind, fallen unter die Kategorie der tiefverarbeiteten Produkte und unterliegen im Allgemeinen nicht dem Kontrollbereich der Bekanntmachung Nr. 18.

2. Sensoren und zugehörige Teile/Baugruppen

Sensoren oder Sensorteile und -baugruppen, die in unterschiedlichem Maße mit Chips, Leiterplatten, Halterungen, Stiften, Magneten usw. integriert sind und durch Spritzguss oder andere Verfahren hergestellt wurden, fallen unter die Kategorie der tiefverarbeiteten Produkte und unterliegen im Allgemeinen nicht dem Kontrollbereich der Bekanntmachung Nr. 18.

3. Weitere nachgelagerte Produkte im Zusammenhang mit Seltenen Erden

Katalytische Funktionsmaterialien auf Basis von Seltenerden, wie zum Beispiel Katalysatorpulver, die einer Kalzinierung unterzogen wurden, fallen im Allgemeinen nicht unter den Anwendungsbereich der Bekanntmachung Nr. 18.

„Galliumoxidhaltige Phosphore“ gelten nicht als kontrollierte Produkte im Zusammenhang mit Galliumoxid (es wurde bereits klargestellt, dass Phosphore und andere auf Seltenerden basierende Leuchtstoffe im Allgemeinen nicht dem Anwendungsbereich der Bekanntmachung Nr. 18 unterliegen).

Nachgelagerte Produkte, die magnetische Funktionskomponenten enthalten (einschließlich Samarium-Kobalt-Dauermagnetmaterialien, Terbium-haltige NdFeB-Dauermagnetmaterialien oder Dysprosium-haltige NdFeB-Dauermagnetmaterialien) – wie z. B. magnetische Kunststoffbausteine, magnetische Handy-Rückplatten, magnetische Handyhüllen, magnetische Ladegeräte, magnetische Schutzhüllen, magnetische Schnellverschluss-Rückseitenclips, Tablet-Ständer, Diebstahlsicherungs-Entsperrer, elektromagnetische Klemmen und Maschinenvorrichtungen – unterliegen im Allgemeinen nicht dem Kontrollbereich der Bekanntmachung Nr. 18.

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